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Lev
27:1 Und der HERR redete
mit Mose und sprach:
Lev 27:2 Rede mit den
Kindern Israel und
sprich zu ihnen: Wenn
jemand ein besonderes
Gelübde tut, also daß
du seinen Leib schätzen
mußt,
Lev 27:3 so soll dies
eine Schätzung sein:
ein Mannsbild, zwanzig
Jahre alt bis ins
sechzigste Jahr, sollst
du schätzen auf fünfzig
Silberlinge nach dem Lot
des Heiligtums,
Lev 27:4 ein Weibsbild
auf dreißig
Silberlinge.
Lev 27:5 Von fünf
Jahren an bis auf
zwanzig Jahre sollst du
ihn schätzen auf
zwanzig Silberlinge,
wenn's ein Mannsbild
ist, ein Weibsbild aber
auf zehn Silberlinge.
Lev 27:6 Von einem Monat
an bis auf fünf Jahre
sollst du ihn schätzen
auf fünf Silberlinge,
wenn's ein Mannsbild
ist, ein Weibsbild aber
auf drei Silberlinge.
Lev 27:7 Ist er aber
sechzig Jahre alt und
darüber, so sollst du
ihn schätzen auf fünfzehn
Silberlinge, wenn's ein
Mannsbild ist, ein
Weibsbild aber auf zehn
Silberlinge.
Lev 27:8 Ist er aber zu
arm zu solcher Schätzung,
so soll er sich vor den
Priester stellen, und
der Priester soll ihn
schätzen; er soll ihn
aber schätzen, nach dem
die Hand des, der gelobt
hat, erwerben kann.
Lev 27:9 Ist's aber ein
Vieh, das man dem HERRN
opfern kann: alles, was
man davon dem HERRN gibt
ist heilig.
Lev 27:10 Man soll's
nicht wechseln noch
wandeln, ein gutes um
ein böses, oder ein böses
um ein gutes. Wird's
aber jemand wechseln,
ein Vieh um das andere,
so sollen sie beide dem
HERRN heilig sein.
Lev 27:11 Ist aber das
Tier unrein, daß man's
dem HERRN nicht opfern
darf, so soll man's vor
den Priester stellen, |
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Lev
27:12 und der Priester
soll's schätzen, ob es
gut oder böse sei; und
es soll bei des
Priesters Schätzung
bleiben.
Lev 27:13 Will's aber
jemand lösen, der soll
den Fünften über die
Schätzung geben.
Lev 27:14 Wenn jemand
sein Haus heiligt, daß
es dem HERRN heilig sei,
das soll der Priester
schätzen, ob's gut oder
böse sei; und darnach
es der Priester schätzt,
so soll's bleiben.
Lev 27:15 So es aber
der, so es geheiligt
hat, will lösen, so
soll er den fünften
Teil des Geldes, zu dem
es geschätzt ist,
draufgeben, so soll's
sein werden.
Lev 27:16 Wenn jemand
ein Stück Acker von
seinem Erbgut dem HERRN
heiligt, so soll es
geschätzt werden nach
der Aussaat. Ist die
Aussaat ein Homer
Gerste, so soll es fünfzig
Silberlinge gelten.
Lev 27:17 Heiligt er
seinen Acker vom
Halljahr an, so soll er
nach seinem Wert gelten.
Lev 27:18 Hat er ihn
aber nach dem Halljahr
geheiligt, so soll der
Priester das Geld
berechnen nach den übrigen
Jahren zum Halljahr und
ihn darnach geringer schätzen.
Lev 27:19 Will aber der,
so ihn geheiligt hat,
den Acker lösen, so
soll er den fünften
Teil des Geldes, zu dem
er geschätzt ist,
draufgeben, so soll er
sein werden.
Lev 27:20 Will er ihn
aber nicht lösen,
sondern verkauft ihn
einem andern, so soll er
ihn nicht mehr lösen können;
Lev 27:21 sondern
derselbe Acker, wenn er
im Halljahr frei wird,
soll dem HERRN heilig
sein wie ein verbannter
Acker und soll des
Priesters Erbgut sein.
Lev 27:22 Wenn aber
jemand dem HERRN einen
Acker heiligt, den er
gekauft hat und der
nicht sein Erbgut ist,
Lev 27:23 so soll der
Priester berechnen, was
er gilt bis an das
Halljahr; und soll
desselben Tages solche
Schätzung geben, daß
sie dem HERRN heilig
sei. |
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Lev
27:24 Aber im Halljahr
soll er wieder gelangen
an den, von dem er ihn
gekauft hat, daß sein
Erbgut im Lande sei.
Lev 27:25 Alle Schätzung
soll geschehen nach dem
Lot des Heiligtums; ein
Lot aber hat zwanzig
Gera.
Lev 27:26 Die Erstgeburt
unter dem Vieh, die dem
HERRN sonst gebührt,
soll niemand dem HERRN
heiligen, es sei ein
Ochs oder Schaf; denn es
ist des HERRN.
Lev 27:27 Ist es aber
unreines Vieh, so soll
man's lösen nach seinem
Werte, und darübergeben
den Fünften. Will er's
aber nicht lösen, so
verkaufe man's nach
seinem Werte.
Lev 27:28 Man soll kein
Verbanntes verkaufen
noch lösen, das jemand
dem HERRN verbannt von
allem, was sein ist, es
seien Menschen, Vieh
oder Erbacker; denn
alles verbannte ist ein
Hochheiliges dem HERRN.
Lev 27:29 Man soll auch
keinen verbannten
Menschen lösen, sondern
er soll des Todes
sterben.
Lev 27:30 Alle Zehnten
im Lande von Samen des
Landes und von Früchten
der Bäume sind des
HERRN und sollen dem
HERRN heilig sein.
Lev 27:31 Will aber
jemand seinen Zehnten lösen,
der soll den Fünften
darübergeben.
Lev 27:32 Und alle
Zehnten von Rindern und
Schafen, von allem, was
unter dem Hirtenstabe
geht, das ist ein
heiliger Zehnt dem
HERRN.
Lev 27:33 Man soll nicht
fragen, ob's gut oder böse
sei; man soll's auch
nicht wechseln. Wird's
aber jemand wechseln, so
soll's beides heilig
sein und nicht gelöst
werden.
Lev 27:34 Dies sind die
Gebote, die der HERR dem
Mose gebot an die Kinder
Israel auf dem Berge
Sinai. |
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