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Lev
13:1 Und der HERR redete
mit Mose und Aaron und
sprach:
Lev 13:2 Wenn einem
Menschen an der Haut
seines Fleisches etwas
auffährt oder ausschlägt
oder eiterweiß wird,
als wollte ein Aussatz
werden an der Haut
seines Fleisches, soll
man ihn zum Priester
Aaron führen oder zu
einem unter seinen Söhnen,
den Priestern.
Lev 13:3 Und wenn der
Priester das Mal an der
Haut des Fleisches
sieht, daß die Haare in
Weiß verwandelt sind
und das Ansehen an dem
Ort tiefer ist denn die
andere Haut seines
Fleisches, so ist's gewiß
der Aussatz. Darum soll
ihn der Priester besehen
und für unrein
urteilen.
Lev 13:4 Wenn aber etwas
eiterweiß ist an der
Haut des Fleisches, und
doch das Ansehen der
Haut nicht tiefer denn
die andere Haut des
Fleisches und die Haare
nicht in Weiß
verwandelt sind, so soll
der Priester ihn
verschließen sieben
Tage
Lev 13:5 und am
siebenten Tage besehen.
Ist's, daß das Mal
bleibt, wie er's zuvor
gesehen hat, und hat
nicht weitergefressen an
der Haut,
Lev 13:6 so soll ihn der
Priester abermals sieben
Tage verschließen. Und
wenn er ihn zum andermal
am siebenten Tage
besieht und findet, daß
das Mal verschwunden ist
und nicht
weitergefressen hat an
der Haut, so soll er ihn
rein urteilen; denn es
ist ein Grind. Und er
soll seine Kleider
waschen, so ist er rein.
Lev 13:7 Wenn aber der
Grind weiterfrißt in
der Haut, nachdem er vom
Priester besehen worden
ist, ob er rein sei, und
wird nun zum andernmal
vom Priester besehen,
Lev 13:8 wenn dann da
der Priester sieht, daß
der Grind
weitergefressen hat in
der Haut, so soll er ihn
unrein urteilen; denn es
ist gewiß Aussatz.
Lev 13:9 Wenn ein Mal
des Aussatzes an einem
Menschen sein wird, den
soll man zum Priester
bringen.
Lev 13:10 Wenn derselbe
sieht und findet, daß
Weißes aufgefahren ist
an der Haut und die
Haare in Weiß
verwandelt und rohes
Fleisch im Geschwür
ist,
Lev 13:11 so ist's gewiß
ein alter Aussatz in der
Haut des Fleisches.
Darum soll ihn der
Priester unrein urteilen
und nicht verschließen;
denn er ist schon
unrein.
Lev 13:12 Wenn aber der
Aussatz blüht in der
Haut und bedeckt die
ganze Haut, von dem
Haupt bis auf die Füße,
alles, was dem Priester
vor Augen sein mag,
Lev 13:13 wenn dann der
Priester besieht und
findet, daß der Aussatz
das ganze Fleisch
bedeckt hat, so soll er
denselben rein urteilen,
dieweil es alles an ihm
in Weiß verwandelt ist;
denn er ist rein.
Lev 13:14 Ist aber rohes
Fleisch da des Tages,
wenn er besehen wird, so
ist er unrein.
Lev 13:15 Und wenn der
Priester das rohe
Fleisch sieht, soll er
ihn unrein urteilen;
denn das rohe Fleisch
ist unrein, und es ist
gewiß Aussatz.
Lev 13:16 Verkehrt sich
aber das rohe Fleisch
wieder und verwandelt
sich in Weiß, so soll
er zum Priester kommen.
Lev 13:17 Und wenn der
Priester besieht und
findet, daß das Mal ist
in Weiß verwandelt,
soll er ihn rein
urteilen; denn er ist
rein.
Lev 13:18 Wenn jemandes
Fleisch an der Haut eine
Drüse wird und wieder
heilt,
Lev 13:19 darnach an
demselben Ort etwas Weißes
auffährt oder rötliches
Eiterweiß wird, soll er
vom Priester besehen
werden.
Lev 13:20 Wenn dann der
Priester sieht, daß das
Ansehen tiefer ist denn
die andere Haut und das
Haar in Weiß
verwandelt, so soll er
ihn unrein urteilen;
denn es ist gewiß ein
Aussatzmal aus der Drüse
geworden.
Lev 13:21 Sieht aber der
Priester und findet, daß
die Haare nicht weiß
sind und es ist nicht
tiefer denn die andere
Haut und ist
verschwunden, so soll er
ihn sieben Tage
verschließen.
Lev 13:22 Frißt es
weiter in der Haut, so
soll er unrein urteilen;
denn es ist gewiß ein
Aussatzmal.
Lev 13:23 Bleibt aber
das Eiterweiß also
stehen und frißt nicht
weiter, so ist's die
Narbe von der Drüse,
und der Priester soll
ihn rein urteilen.
Lev 13:24 Wenn sich
jemand an der Haut am
Feuer brennt und das
Brandmal weißrötlich
oder weiß ist
Lev 13:25 und der
Priester ihn besieht und
findet das Haar in Weiß
verwandelt an dem
Brandmal und das Ansehen
tiefer denn die andere
Haut, so ist's gewiß
Aussatz, aus dem
Brandmal geworden. Darum
soll ihn der Priester
unrein urteilen; denn es
ist ein Aussatzmal.
Lev 13:26 Sieht aber der
Priester und findet, daß
die Haare am Brandmal
nicht in Weiß
verwandelt und es nicht
tiefer ist denn die
andere Haut und ist dazu
verschwunden, soll er
ihn sieben Tage
verschließen;
Lev 13:27 und am
siebenten Tage soll er
ihn besehen. Hat's
weitergefressen an der
Haut, so soll er unrein
urteilen; denn es ist
Aussatz.
Lev 13:28 Ist's aber
gestanden an dem
Brandmal und hat nicht
weitergefressen an der
Haut und ist dazu
verschwunden, so ist's
ein Geschwür des
Brandmals. Und der
Priester soll ihn rein
urteilen; denn es ist
die Narbe des Brandmals.
Lev 13:29 Wenn ein Mann
oder Weib auf dem Haupt
oder am Bart ein Mal hat
Lev 13:30 und der
Priester das Mal besieht
und findet, daß das
Ansehen der Haut tiefer
ist denn die andere Haut
und das Haar daselbst
golden und dünn, so
soll er ihn unrein
urteilen; denn es ist
ein aussätziger Grind
des Hauptes oder des
Bartes.
Lev 13:31 Sieht aber der
Priester, daß der Grind
nicht tiefer anzusehen
ist denn die andere Haut
und das Haar nicht
dunkel ist, soll er
denselben sieben Tage
verschließen.
Lev 13:32 Und wenn er am
siebenten Tage besieht
und findet, daß der
Grind nicht
weitergefressen hat und
kein goldenes Haar da
ist und das Ansehen des
Grindes nicht tiefer ist
denn die andere Haut,
Lev 13:33 soll er sich
scheren, doch daß er
den Grind nicht
beschere; und soll ihn
der Priester abermals
sieben Tage verschließen.
Lev 13:34 Und wenn er
ihn am siebenten Tage
besieht und findet, daß
der Grind nicht
weitergefressen hat in
der Haut und das Ansehen
ist nicht tiefer als die
andere Haut, so soll er
ihn rein sprechen, und
er soll seine Kleider
waschen; denn er ist
rein.
Lev 13:35 Frißt aber
der Grind weiter an der
Haut, nachdem er rein
gesprochen ist,
Lev 13:36 und der
Priester besieht und
findet, daß der Grind
also weitergefressen hat
an der Haut, so soll er
nicht mehr darnach
fragen, ob die Haare
golden sind; denn er ist
unrein.
Lev 13:37 Ist aber vor
Augen der Grind
stillgestanden und
dunkles Haar daselbst
aufgegangen, so ist der
Grind heil und er rein.
Darum soll ihn der
Priester rein sprechen.
Lev 13:38 Wenn einem
Mann oder Weib an der
Haut ihres Fleisches
etwas eiterweiß ist
Lev 13:39 und der
Priester sieht daselbst,
daß das Eiterweiß
schwindet, das ist ein
weißer Grind, in der
Haut aufgegangen, und er
ist rein.
Lev 13:40 Wenn einem
Manne die Haupthaare
ausfallen, daß er kahl
wird, der ist rein.
Lev 13:41 Fallen sie ihm
vorn am Haupt aus und
wird eine Glatze, so ist
er rein.
Lev 13:42 Wird aber an
der Glatze, oder wo er
kahl ist, ein weißes
oder rötliches Mal, so
ist ihm Aussatz an der
Glatze oder am Kahlkopf
aufgegangen.
Lev 13:43 Darum soll ihn
der Priester besehen.
Und wenn er findet, daß
ein weißes oder rötliches
Mal aufgelaufen an
seiner Glatze oder am
Kahlkopf, daß es sieht,
wie sonst der Aussatz an
der Haut,
Lev 13:44 so ist er aussätzig
und unrein; und der
Priester soll ihn unrein
sprechen solches Mals
halben auf seinem Haupt.
Lev 13:45 Wer nun aussätzig
ist, des Kleider sollen
zerrissen sein und das
Haupt bloß und die
Lippen verhüllt und er
soll rufen: Unrein,
unrein!
Lev 13:46 Und solange
das Mal an ihm ist, soll
er unrein sein, allein
wohnen und seine Wohnung
soll außerhalb des
Lagers sein.
Lev 13:47 Wenn an einem
Kleid ein Aussatzmal
sein wird, es sei wollen
oder leinen,
Lev 13:48 am Aufzug oder
am Eintrag, es sei
wollen oder leinen, oder
an einem Fell oder an
allem, was aus Fellen
gemacht wird,
Lev 13:49 und wenn das
Mal grünlich oder rötlich
ist am Kleid oder am
Fell oder am Aufzug oder
am Eintrag oder an
irgend einem Ding, das
von Fellen gemacht ist,
das ist gewiß ein Mal
des Aussatzes; darum
soll's der Priester
besehen.
Lev 13:50 Und wenn er
das Mal sieht, soll er's
einschließen sieben
Tage.
Lev 13:51 Und wenn er am
siebenten Tage sieht, daß
das Mal hat
weitergefressen am
Kleid, am Aufzug oder am
Eintrag, am Fell oder an
allem, was man aus
Fellen macht, so ist das
Mal ein fressender
Aussatz, und es ist
unrein.
Lev 13:52 Und man soll
das Kleid verbrennen
oder den Aufzug oder den
Eintrag, es sei wollen
oder leinen oder
allerlei Fellwerk, darin
solch ein Mal ist; denn
es ist fressender
Aussatz, und man soll es
mit Feuer verbrennen.
Lev 13:53 Wird aber der
Priester sehen, daß das
Mal nicht
weitergefressen hat am
Kleid oder am Aufzug
oder am Eintrag oder an
allerlei Fellwerk,
Lev 13:54 so soll er
gebieten, daß man
solches wasche, worin
solches Mal ist, und
soll's einschließen
andere sieben Tage.
Lev 13:55 Und wenn der
Priester sehen wird,
nachdem das Mal
gewaschen ist, daß das
Mal nicht verwandelt ist
vor seinen Augen und
auch nicht
weitergefressen hat, so
ist's unrein, und sollst
es mit Feuer verbrennen;
denn es ist tief
eingefressen und hat's
vorn oder hinten schäbig
gemacht.
Lev 13:56 Wenn aber der
Priester sieht, daß das
Mal verschwunden ist
nach seinem Waschen, so
soll er's abreißen vom
Kleid, vom Fell, von
Aufzug oder vom Eintrag.
Lev 13:57 Wird's aber
noch gesehen am Kleid,
am Aufzug, am Eintrag
oder allerlei Fellwerk,
so ist's ein Aussatzmal,
und sollst das mit Feuer
verbrennen, worin solch
Mal ist.
Lev 13:58 Das Kleid aber
oder der Aufzug oder
Eintrag oder allerlei
Fellwerk, das gewaschen
und von dem das Mal
entfernt ist, soll man
zum andernmal waschen,
so ist's rein.
Lev 13:59 Das ist das
Gesetz über die Male
des Aussatzes an
Kleidern, sie seien
wollen oder leinen, am
Aufzug und am Eintrag
und allerlei Fellwerk,
rein oder unrein zu
sprechen. |
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