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Lev
14:1 Und der HERR redete
mit Mose und sprach:
Lev 14:2 Das ist das
Gesetz über den Aussätzigen,
wenn er soll gereinigt
werden. Er soll zum
Priester kommen.
Lev 14:3 Und der
Priester soll aus dem
Lager gehen und besehen,
wie das Mal des
Aussatzes am Aussätzigen
heil geworden ist,
Lev 14:4 und soll
gebieten dem, der zu
reinigen ist, daß er
zwei lebendige Vögel
nehme, die da rein sind,
und Zedernholz und
scharlachfarbene Wolle
und Isop.
Lev 14:5 Und soll
gebieten, den einen
Vogel zu schlachten in
ein irdenes Gefäß über
frischem Wasser.
Lev 14:6 Und soll den
lebendigen Vogel nehmen
mit dem Zedernholz,
scharlachfarbener Wolle
und Isop und in des
Vogels Blut tauchen, der
über dem frischen
Wasser geschlachtet ist,
Lev 14:7 und besprengen
den, der vom Aussatz zu
reinigen ist, siebenmal;
und reinige ihn also und
lasse den lebendigen
Vogel ins freie Feld
fliegen.
Lev 14:8 Der Gereinigte
aber soll seine Kleider
waschen und alle seine
Haare abscheren und sich
mit Wasser baden, so ist
er rein. Darnach gehe er
ins Lager; doch soll er
außerhalb seiner Hütte
sieben Tage bleiben.
Lev 14:9 Und am
siebenten Tage soll er
alle seine Haare
abscheren auf dem Haupt,
am Bart, an den
Augenbrauen, daß alle
Haare abgeschoren seien,
und soll seine Kleider
waschen und sein Fleisch
im Wasser baden, so ist
er rein.
Lev 14:10 Und am achten
Tage soll er zwei Lämmer
nehmen ohne Fehl und ein
jähriges Schaf ohne
Fehl und drei zehntel
Semmelmehl zum
Speisopfer, mit Öl
gemengt, und ein Log Öl.
Lev 14:11 Da soll der
Priester den Gereinigten
und diese Dinge stellen
vor den HERRN, vor der Tür
der Hütte des Stifts.
Lev 14:12 Und soll das
eine Lamm nehmen und zum
Schuldopfer opfern mit
dem Log Öl; und soll
solches vor dem HERRN
weben
Lev 14:13 und darnach
das Lamm schlachten, wo
man das Sündopfer und
Brandopfer schlachtet, nämlich
an heiliger Stätte;
denn wie das Sündopfer,
also ist auch das
Schuldopfer des
Priesters; denn es ist
ein Hochheiliges.
Lev 14:14 Und der
Priester soll von dem
Blut nehmen vom
Schuldopfer und dem
Gereinigten auf den
Knorpel des rechten Ohrs
tun und auf den Daumen
seiner rechten Hand und
auf die große Zehe
seines rechten Fußes.
Lev 14:15 Darnach soll
er von dem Log Öl
nehmen und es in seine,
des Priesters, linke
Hand gießen
Lev 14:16 und mit seinem
rechten Finger in das Öl
tauchen, das in seiner
linken Hand ist, und
sprengen vom Öl mit
seinem Finger siebenmal
vor dem HERRN.
Lev 14:17 Vom übrigen
Öl aber in seiner Hand
soll er dem Gereinigten
auf den Knorpel des
rechten Ohrs tun und auf
den rechten Daumen und
auf die große Zehe
seines rechten Fußes,
oben auf das Blut des
Schuldopfers.
Lev 14:18 Das übrige Öl
aber in seiner Hand soll
er auf des Gereinigten
Haupt tun und ihn versöhnen
vor dem HERRN.
Lev 14:19 Und soll das Sündopfer
machen und den
Gereinigten versöhnen
seiner Unreinigkeit
halben; und soll darnach
das Brandopfer
schlachten
Lev 14:20 und soll es
auf dem Altar opfern
samt dem Speisopfer und
ihn versöhnen, so ist
er rein.
Lev 14:21 Ist er aber
arm und erwirbt mit
seiner Hand nicht so
viel, so nehme er ein
Lamm zum Schuldopfer, zu
weben, zu seiner Versöhnung
und ein zehntel
Semmelmehl, mit Öl
gemengt, zum Speisopfer,
und ein Log Öl
Lev 14:22 und zwei
Turteltauben oder zwei
junge Tauben, die er mit
seiner Hand erwerben
kann, daß eine sei ein
Sündopfer, die andere
ein Brandopfer,
Lev 14:23 und bringe sie
am achten Tage seiner
Reinigung zum Priester
vor die Tür der Hütte
des Stifts, vor den
HERRN.
Lev 14:24 Da soll der
Priester das Lamm zum
Schuldopfer nehmen und
das Log Öl und soll's
alles weben vor dem
HERRN
Lev 14:25 und das Lamm
des Schuldopfers
schlachten und Blut
nehmen von demselben
Schuldopfer und es dem
Gereinigten tun auf den
Knorpel seines rechten
Ohrs und auf den Daumen
seiner rechten Hand und
auf die große Zehe
seines rechten Fußes,
Lev 14:26 und von dem Öl
in seine, des Priesters,
linke Hand gießen
Lev 14:27 und mit seinem
rechten Finger vom Öl,
das in seiner linken
Hand ist, siebenmal
sprengen vor dem HERRN.
Lev 14:28 Von dem übrigen
aber in seiner Hand soll
er dem Gereinigten auf
den Knorpel seines
rechten Ohrs und auf den
Daumen seiner rechten
Hand und auf die große
Zehe seines rechten Fußes
tun, oben auf das Blut
des Schuldopfers.
Lev 14:29 Das übrige Öl
aber in seiner Hand soll
er dem Gereinigten auf
das Haupt tun, ihn zu
versöhnen vor dem
HERRN;
Lev 14:30 und darnach
aus der einen
Turteltaube oder jungen
Taube, wie seine Hand
hat mögen erwerben,
Lev 14:31 ein Sündopfer,
aus der andern ein
Brandopfer machen samt
dem Speisopfer. Und soll
der Priester den
Gereinigten also versöhnen
vor dem HERRN.
Lev 14:32 Das sei das
Gesetz für den Aussätzigen,
der mit seiner Hand
nicht erwerben kann, was
zur Reinigung gehört.
Lev 14:33 Und der HERR
redete mit Mose und
Aaron und sprach:
Lev 14:34 Wenn ihr in
das Land Kanaan kommt,
das ich euch zur
Besitzung gebe, und ich
werde irgend in einem
Hause eurer Besitzung
ein Aussatzmal geben,
Lev 14:35 so soll der
kommen, des das Haus
ist, es dem Priester
ansagen und sprechen: Es
sieht mich an, als sei
ein Aussatzmal an meinem
Hause.
Lev 14:36 Da soll der
Priester heißen, daß
sie das Haus ausräumen,
ehe denn der Priester
hineingeht, das Mal zu
besehen, auf daß nicht
unrein werde alles, was
im Hause ist; darnach
soll der Priester
hineingehen, das Haus zu
besehen.
Lev 14:37 Wenn er nun
das Mal besieht und
findet, daß an der Wand
des Hauses grünliche
oder rötliche Grüblein
sind und ihr Ansehen
tiefer denn sonst die
Wand ist,
Lev 14:38 so soll er aus
dem Hause zur Tür
herausgehen und das Haus
sieben Tage verschließen.
Lev 14:39 Und wenn er am
siebenten Tage
wiederkommt und sieht,
daß das Mal
weitergefressen hat an
des Hauses Wand,
Lev 14:40 so soll er die
Steine heißen
ausbrechen, darin das
Mal ist, und hinaus vor
die Stadt an einen
unreinen Ort werfen.
Lev 14:41 Und das Haus
soll man inwendig
ringsherum schaben und
die abgeschabte Tünche
hinaus vor die Stadt an
einen unreinen Ort schütten
Lev 14:42 und andere
Steine nehmen und an
jener Statt tun und
andern Lehm nehmen und
das Haus bewerfen.
Lev 14:43 Wenn das Mal
wiederkommt und
ausbricht am Hause,
nachdem man die Steine
ausgerissen und das Haus
anders beworfen hat,
Lev 14:44 so soll der
Priester hineingehen.
Und wenn er sieht, daß
das Mal weitergefressen
hat am Hause, so ist's
gewiß ein fressender
Aussatz am Hause, und es
ist unrein.
Lev 14:45 Darum soll man
das Haus abbrechen,
Steine und Holz und alle
Tünche am Hause, und
soll's hinausführen vor
die Stadt an einen
unreinen Ort.
Lev 14:46 Und wer in das
Haus geht, solange es
verschlossen ist, der
ist unrein bis an den
Abend.
Lev 14:47 Und wer darin
liegt oder darin ißt,
der soll seine Kleider
waschen.
Lev 14:48 Wo aber der
Priester, wenn er
hineingeht, sieht, daß
dies Mal nicht weiter am
Haus gefressen hat,
nachdem das Haus
beworfen ist, so soll
er's rein sprechen; denn
das Mal ist heil
geworden.
Lev 14:49 Und soll zum Sündopfer
für das Haus nehmen
zwei Vögel, Zedernholz
und scharlachfarbene
Wolle und Isop,
Lev 14:50 und den einen
Vogel schlachten in ein
irdenes Gefäß über
frischem Wasser.
Lev 14:51 Und soll
nehmen das Zedernholz,
die scharlachfarbene
Wolle, den Isop und den
lebendigen Vogel, und in
des geschlachteten
Vogels Blut und in das
frische Wasser tauchen,
und das Haus siebenmal
besprengen.
Lev 14:52 Und soll also
das Haus entsündigen
mit dem Blut des Vogels
und mit dem frischen
Wasser, mit dem
lebendigen Vogel, mit
dem Zedernholz, mit Isop
und mit
scharlachfarbener Wolle.
Lev 14:53 Und soll den
lebendigen Vogel lassen
hinaus vor die Stadt ins
freie Feld fliegen, und
das Haus versöhnen, so
ist's rein.
Lev 14:54 Das ist das
Gesetz über allerlei
Mal des Aussatzes und
Grindes,
Lev 14:55 über den
Aussatz der Kleider und
der Häuser,
Lev 14:56 über Beulen,
Ausschlag und Eiterweiß,
Lev 14:57 auf daß man
wisse, wann etwas unrein
oder rein ist. Das ist
das Gesetz vom Aussatz. |
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