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Als
animierte PowerPoint-Präsentation
steht obige Arbeit hier
zu Verfügung.
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Lev
12:1 Und der HERR redete
mit Mose und sprach:
Lev 12:2 Rede mit den
Kindern Israel und
sprich: Wenn ein Weib
empfängt und gebiert
ein Knäblein, so soll
sie sieben Tage unrein
sein, wie wenn sie ihre
Krankheit leidet.
Lev 12:3 Und am achten
Tage soll man das
Fleisch seiner Vorhaut
beschneiden.
Lev 12:4 Und sie soll
daheimbleiben
dreiunddreißig Tage im
Blut ihrer Reinigung.
Kein Heiliges soll sie
anrühren, und zum
Heiligtum soll sie nicht
kommen, bis daß die
Tage ihrer Reinigung aus
sind.
Lev 12:5 Gebiert sie
aber ein Mägdlein, so
soll sie zwei Wochen
unrein sein, wie wenn
sie ihre Krankheit
leidet, und soll
sechsundsechzig Tage
daheimbleiben in dem
Blut ihrer Reinigung.
Lev 12:6 Und wenn die
Tage ihrer Reinigung aus
sind für den Sohn oder
für die Tochter, soll
sie ein jähriges Lamm
bringen zum Brandopfer
und eine junge Taube
oder Turteltaube zum Sündopfer
dem Priester vor die Tür
der Hütte des Stifts.
Lev 12:7 Der soll es
opfern vor dem HERRN und
sie versöhnen, so wird
sie rein von ihrem
Blutgang. Das ist das
Gesetz für die, so ein
Knäblein oder Mägdlein
gebiert.
Lev 12:8 Vermag aber
ihre Hand nicht ein
Schaf, so nehme sie zwei
Turteltauben oder zwei
junge Tauben, eine zum
Brandopfer, die andere
zum Sündopfer; so soll
sie der Priester versöhnen,
daß sie rein werde. |