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Lev
25:1 Und der HERR redete
mit Mose auf dem Berge
Sinai und sprach:
Lev 25:2 Rede mit den
Kindern Israel und
sprich zu ihnen: Wenn
ihr in das Land kommt,
das ich euch geben
werde, so soll das Land
seinen Sabbat dem HERRN
feiern,
Lev 25:3 daß du sechs
Jahre dein Feld besäest
und sechs Jahre deinen
Weinberg beschneidest
und sammelst die Früchte
ein;
Lev 25:4 aber im
siebenten Jahr soll das
Land seinen großen
Sabbat dem HERRN feiern,
darin du dein Feld nicht
besäen noch deinen
Weinberg beschneiden
sollst.
Lev 25:5 Was aber von
selber nach deiner Ernte
wächst, sollst du nicht
ernten, und die Trauben,
so ohne deine Arbeit
wachsen, sollst du nicht
lesen, dieweil es ein
Sabbatjahr des Landes
ist.
Lev 25:6 Aber was das
Land während seines
Sabbats trägt, davon
sollt ihr essen, du und
dein Knecht, deine Magd,
dein Tagelöhner, dein
Beisaß, dein Fremdling
bei dir,
Lev 25:7 dein Vieh und
die Tiere in deinem
Lande; alle Früchte
sollen Speise sein.
Lev 25:8 Und du sollst zählen
solcher Sabbatjahre
sieben, daß sieben
Jahre siebenmal gezählt
werden, und die Zeit der
sieben Sabbatjahre mache
neunundvierzig Jahre.
Lev 25:9 Da sollst du
die Posaune lassen
blasen durch all euer
Land am zehnten Tage des
siebenten Monats, eben
am Tage der Versöhnung.
Lev 25:10 Und ihr sollt
das fünfzigste Jahr
heiligen und sollt ein
Freijahr ausrufen im
Lande allen, die darin
wohnen; denn es ist euer
Halljahr. Da soll ein
jeglicher bei euch
wieder zu seiner Habe
und zu seinem Geschlecht
kommen;
Lev 25:11 denn das fünfzigste
Jahr ist euer Halljahr.
Ihr sollt nicht säen,
auch was von selber wächst,
nicht ernten, auch was
ohne Arbeit wächst im
Weinberge, nicht lesen;
Lev 25:12 denn das
Halljahr soll unter euch
heilig sein. Ihr sollt
aber essen, was das Feld
trägt.
Lev 25:13 Das ist das
Halljahr, da jedermann
wieder zu dem Seinen
kommen soll.
Lev 25:14 Wenn du nun
etwas deinem Nächsten
verkaufst oder ihm etwas
abkaufst, soll keiner
seinen Bruder übervorteilen,
Lev 25:15 sondern nach
der Zahl der Jahre vom
Halljahr an sollst du es
von ihm kaufen; und was
die Jahre hernach tragen
mögen, so hoch soll er
dir's verkaufen.
Lev 25:16 Nach der Menge
der Jahre sollst du den
Kauf steigern, und nach
der wenigen der Jahre
sollst du den Kauf
verringern; denn er soll
dir's, nach dem es
tragen mag, verkaufen.
Lev 25:17 So übervorteile
nun keiner seinen Nächsten,
sondern fürchte dich
vor deinem Gott; denn
ich bin der HERR, euer
Gott.
Lev 25:18 Darum tut nach
meinen Satzungen und
haltet meine Rechte, daß
ihr darnach tut, auf daß
ihr im Lande sicher
wohnen möget.
Lev 25:19 Denn das Land
soll euch seine Früchte
geben, daß ihr zu essen
genug habet und sicher
darin wohnt.
Lev 25:20 Und ob du würdest
sagen: Was sollen wir
essen im siebenten Jahr?
denn wir säen nicht, so
sammeln wir auch kein
Getreide ein:
Lev 25:21 da will ich
meinem Segen über euch
im sechsten Jahr
gebieten, das er soll
dreier Jahr Getreide
machen,
Lev 25:22 daß ihr säet
im achten Jahr und von
dem alten Getreide esset
bis in das neunte Jahr,
daß ihr vom alten
esset, bis wieder neues
Getreide kommt.
Lev 25:23 Darum sollt
ihr das Land nicht
verkaufen für immer;
denn das Land ist mein,
und ihr seid Fremdlinge
und Gäste vor mir.
Lev 25:24 Und sollt in
all eurem Lande das Land
zu lösen geben.
Lev 25:25 Wenn dein
Bruder verarmt, und
verkauft dir seine Habe,
und sein nächster
Verwandter kommt zu ihm,
daß er's löse, so soll
er's lösen, was sein
Bruder verkauft hat.
Lev 25:26 Wenn aber
jemand keinen Löser hat
und kann mit seiner Hand
so viel zuwege bringen,
daß er's löse,
Lev 25:27 so soll er
rechnen von dem Jahr, da
er's verkauft hat, und
was noch übrig ist, dem
Käufer wiedergeben und
also wieder zu seiner
Habe kommen.
Lev 25:28 Kann aber
seine Hand nicht so viel
finden, daß er's ihm
wiedergebe, so soll, was
er verkauft hat, in der
Hand des Käufers
bleiben bis zum
Halljahr; in demselben
soll es frei werden und
er wieder zu seiner Habe
kommen.
Lev 25:29 Wer ein
Wohnhaus verkauft in
einer Stadt mit Mauern,
der hat ein ganzes Jahr
Frist, dasselbe wieder
zu lösen; das soll die
Zeit sein, darin er es lösen
kann.
Lev 25:30 Wo er's aber
nicht löst, ehe denn
das ganze Jahr um ist,
so soll's der Käufer für
immer behalten und seine
Nachkommen, und es soll
nicht frei werden im
Halljahr.
Lev 25:31 Ist's aber ein
Haus auf dem Dorfe, um
das keine Mauer ist, das
soll man dem Feld des
Landes gleich rechnen,
und es soll können los
werden und im Halljahr
frei werden.
Lev 25:32 Die Städte
der Leviten aber, nämlich
die Häuser in den Städten,
darin ihre Habe ist, können
immerdar gelöst werden.
Lev 25:33 Wer etwas von
den Leviten löst, der
soll's verlassen im
Halljahr, es sei Haus
oder Stadt, das er
besessen hat; denn die Häuser
in den Städten der
Leviten sind ihre Habe
unter den Kindern
Israel.
Lev 25:34 Aber das Feld
vor ihren Städten soll
man nicht verkaufen;
denn das ist ihr
Eigentum ewiglich.
Lev 25:35 Wenn dein
Bruder verarmt und neben
dir abnimmt, so sollst
du ihn aufnehmen als
einen Fremdling oder
Gast, daß er lebe neben
dir,
Lev 25:36 und sollst
nicht Zinsen von ihm
nehmen noch Wucher,
sondern sollst dich vor
deinem Gott fürchten,
auf daß dein Bruder
neben dir leben könne.
Lev 25:37 Denn du sollst
ihm dein Geld nicht auf
Zinsen leihen noch deine
Speise auf Wucher
austun.
Lev 25:38 Denn ich bin
der HERR, euer Gott, der
euch aus Ägyptenland
geführt hat, daß ich
euch das Land Kanaan gäbe
und euer Gott wäre.
Lev 25:39 Wenn dein
Bruder verarmt neben dir
und verkauft sich dir,
so sollst du ihn nicht
lassen dienen als einen
Leibeigenen;
Lev 25:40 sondern wie
ein Tagelöhner und Gast
soll er bei dir sein und
bis an das Halljahr bei
dir dienen.
Lev 25:41 Dann soll er
von dir frei ausgehen
und seine Kinder mit ihm
und soll wiederkommen zu
seinem Geschlecht und zu
seiner Väter Habe.
Lev 25:42 Denn sie sind
meine Knechte, die ich
aus Ägyptenland geführt
habe; darum soll man sie
nicht auf leibeigene
Weise verkaufen.
Lev 25:43 Und sollst
nicht mit Strenge über
sie herrschen, sondern
dich fürchten vor
deinem Gott.
Lev 25:44 Willst du aber
leibeigene Knechte und Mägde
haben, so sollst du sie
kaufen von den Heiden,
die um euch her sind,
Lev 25:45 und auch von
den Kindern der Gäste,
die Fremdlinge unter
euch sind, und von ihren
Nachkommen, die sie bei
euch in eurem Land
zeugen; dieselben mögt
ihr zu eigen haben
Lev 25:46 und sollt sie
besitzen und eure Kinder
nach euch zum Eigentum für
und für; die sollt ihr
leibeigene Knechte sein
lassen. Aber von euren
Brüdern, den Kindern
Israel, soll keiner über
den andern herrschen mit
Strenge.
Lev 25:47 Wenn irgend
ein Fremdling oder Gast
bei dir zunimmt und dein
Bruder neben ihm verarmt
und sich dem Fremdling
oder Gast bei dir oder
jemand von seinem Stamm
verkauft,
Lev 25:48 so soll er
nach seinem Verkaufen
Recht haben, wieder frei
zu werden, und es mag
ihn jemand unter seinen
Brüdern lösen,
Lev 25:49 oder sein
Vetter oder Vetters Sohn
oder sonst ein
Blutsfreund seines
Geschlechts; oder so
seine Hand so viel
erwirbt, so soll er
selbst sich lösen.
Lev 25:50 Und soll mit
seinem Käufer rechnen
von dem Jahr an, da er
sich verkauft hatte, bis
aufs Halljahr; und das
Geld, darum er sich
verkauft hat, soll nach
der Zahl der Jahre
gerechnet werden, als wäre
er die ganze Zeit Tagelöhner
bei ihm gewesen.
Lev 25:51 Sind noch
viele Jahre bis an das
Halljahr, so soll er
nach denselben desto
mehr zu seiner Lösung
wiedergeben von dem
Gelde darum er gekauft
ist.
Lev 25:52 Sind aber
wenig Jahre übrig bis
ans Halljahr, so soll er
auch darnach wiedergeben
zu seiner Lösung.
Lev 25:53 Als Tagelöhner
soll er von Jahr zu Jahr
bei ihm sein, und sollst
nicht lassen mit Strenge
über ihn herrschen vor
deinen Augen.
Lev 25:54 Wird er aber
auf diese Weise sich
nicht lösen, so soll er
im Halljahr frei
ausgehen und seine
Kinder mit ihm.
Lev 25:55 Denn die
Kinder Israel sind meine
Knechte, die ich aus Ägyptenland
geführt habe. Ich bin
der HERR, euer Gott. |
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