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Num
35:1 Und der HERR redete
mit Mose auf den Gefilde
der Moabiter am Jordan
gegenüber Jericho und
sprach:
Num 35:2 Gebiete den
Kindern Israel, daß sie
den Leviten Städte
geben von ihren Erbgütern
zur Wohnung;
Num 35:3 dazu Vorstädte
um die Städte her sollt
ihr den Leviten auch
geben, daß sie in den
Städten wohnen und in
den Vorstädten ihr Vieh
und Gut und allerlei
Tiere haben.
Num 35:4 Die Weite aber
der Vorstädte, die ihr
den Leviten gebt, soll
tausend Ellen draußen
vor der Stadtmauer umher
haben.
Num 35:5 So sollt ihr
nun messen außen an der
Stadt von der Ecke gegen
Morgen zweitausend Ellen
und von der Ecke gegen
Mittag zweitausend Ellen
und von der Ecke gegen
Abend zweitausend Ellen
und von der Ecke gegen
Mitternacht zweitausend
Ellen, daß die Stadt in
der Mitte sei. Das
sollen ihre Vorstädte
sein.
Num 35:6 Und unter den
Städten, die ihr den
Leviten geben werdet,
sollt ihr sechs Freistädte
geben, daß dahinein
fliehe, wer einen
Totschlag getan hat. Über
dieselben sollt ihr noch
zweiundvierzig Städte
geben,
Num 35:7 daß alle Städte,
die ihr den Leviten
gebt, seien
achtundvierzig mit ihren
Vorstädten.
Num 35:8 Und sollt
derselben desto mehr
geben von denen, die
viel besitzen unter den
Kindern Israel, und
desto weniger von denen,
die wenig besitzen; ein
jeglicher nach seinem
Erbteil, das ihm
zugeteilt wird, soll Städte
den Leviten geben.
Num 35:9 Und der HERR
redete mit Mose und
sprach:
Num 35:10 Rede mit den
Kindern Israel und
sprich zu ihnen: Wenn
ihr über den Jordan ins
Land Kanaan kommt,
Num 35:11 sollt ihr Städte
auswählen, daß sie
Freistädte seien, wohin
fliehe, wer einen
Totschlag unversehens
tut.
Num 35:12 Und sollen
unter euch solche Freistädte
sein vor dem Bluträcher,
daß der nicht sterben müsse,
der einen Totschlag
getan hat, bis daß er
vor der Gemeinde vor
Gericht gestanden sei.
Num 35:13 Und der Städte,
die ihr geben werdet zu
Freistädten, sollen
sechs sein.
Num 35:14 Drei sollt ihr
geben diesseit des
Jordans und drei im
Lande Kanaan.
Num 35:15 Das sind die
sechs Freistädte, den
Kindern Israel und den
Fremdlingen und den
Beisassen unter euch, daß
dahin fliehe, wer einen
Totschlag getan hat
unversehens.
Num 35:16 Wer jemand mit
einem Eisen schlägt, daß
er stirbt, der ist ein
Totschläger und soll
des Todes sterben.
Num 35:17 Wirft er ihn
mit einem Stein, mit dem
jemand mag getötet
werden, daß er davon
stirbt, so ist er ein
Totschläger und soll
des Todes sterben.
Num 35:18 Schlägt er
ihn aber mit einem Holz,
mit dem jemand mag
totgeschlagen werden, daß
er stirbt, so ist er ein
Totschläger und soll
des Todes sterben.
Num 35:19 Der Rächer
des Bluts soll den
Totschläger zum Tode
bringen; wo er ihm
begegnet, soll er ihn töten.
Num 35:20 Stößt er ihn
aus Haß oder wirft
etwas auf ihn aus List,
daß er stirbt,
Num 35:21 oder schlägt
ihn aus Feindschaft mit
seiner Hand, daß er
stirbt, so soll er des
Todes sterben, der ihn
geschlagen hat; denn er
ist ein Totschläger.
Der Rächer des Bluts
soll ihn zum Tode
bringen, wo er ihm
begegnet.
Num 35:22 Wenn er ihn
aber ungefähr stößt,
ohne Feindschaft, oder
wirft irgend etwas auf
ihn unversehens
Num 35:23 oder wirft
irgend einen Stein auf
ihn, davon man sterben
mag, und er hat's nicht
gesehen, also daß er
stirbt, und er ist nicht
sein Feind, hat ihm auch
kein Übles gewollt,
Num 35:24 so soll die
Gemeinde richten
zwischen dem, der
geschlagen hat, und dem
Rächer des Bluts nach
diesen Rechten.
Num 35:25 Und die
Gemeinde soll den
Totschläger erretten
von der Hand des Bluträchers
und soll ihn
wiederkommen lassen zu
der Freistadt, dahin er
geflohen war; und er
soll daselbst bleiben,
bis daß der
Hohepriester sterbe, den
man mit dem heiligen Öl
gesalbt hat.
Num 35:26 Wird aber der
Totschläger aus seiner
Freistadt Grenze gehen,
dahin er geflohen ist,
Num 35:27 und der Bluträcher
findet ihn außerhalb
der Grenze seiner
Freistadt und schlägt
ihn tot, so soll er des
Bluts nicht schuldig
sein.
Num 35:28 Denn er sollte
in seiner Freistadt
bleiben bis an den Tod
des Hohenpriesters, und
nach des Hohenpriesters
Tod wieder zum Lande
seines Erbguts kommen.
Num 35:29 Das soll euch
ein Recht sein bei euren
Nachkommen, überall, wo
ihr wohnt.
Num 35:30 Den Totschläger
soll man töten nach dem
Mund zweier Zeugen. Ein
Zeuge soll nicht
aussagen über eine
Seele zum Tode.
Num 35:31 Und ihr sollt
keine Versühnung nehmen
für die Seele eines
Totschlägers; denn er
ist des Todes schuldig,
und er soll des Todes
sterben.
Num 35:32 Und sollt
keine Versühnung nehmen
für den, der zur
Freistadt geflohen ist,
daß er wiederkomme, zu
wohnen im Lande, bis der
Priester sterbe.
Num 35:33 Und schändet
das Land nicht, darin
ihr wohnet; denn wer
blutschuldig ist, der
schändet das Land, und
das Land kann vom Blut
nicht versöhnt werden,
das darin vergossen
wird, außer durch das
Blut des, der es
vergossen hat.
Num 35:34 Verunreinigt
das Land nicht, darin
ihr wohnet, darin ich
auch wohne; denn ich bin
der HERR, der unter den
Kindern Israel wohnt. |
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