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Num
29:1 Und der erste Tag
des siebenten Monats
soll bei euch heilig heißen,
daß ihr zusammenkommt;
keine Dienstarbeit sollt
ihr da tun-es ist euer
Drommetentag-
Num 29:2 und sollt
Brandopfer tun zum süßen
Geruch dem HERRN: einen
jungen Farren, einen
Widder, sieben jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:3 dazu ihr
Speisopfer: drei Zehntel
Semmelmehl, mit Öl
gemengt, zu dem Farren,
zwei Zehntel zu dem
Widder,
Num 29:4 und ein Zehntel
auf ein jegliches Lamm
der sieben Lämmer;
Num 29:5 auch einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
euch zu versöhnen-
Num 29:6 außer dem
Brandopfer des Monats
und seinem Speisopfer
und außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit
seinem Trankopfer, wie
es recht ist-,zum süßen
Geruch. Das ist ein
Opfer dem HERRN.
Num 29:7 Der zehnte Tag
des siebenten Monats
soll bei euch auch
heilig heißen, daß ihr
zusammenkommt; und sollt
eure Leiber kasteien und
keine Arbeit da tun,
Num 29:8 sondern
Brandopfer dem HERRN zum
süßen Geruch opfern:
einen jungen Farren,
einen Widder, sieben jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:9 mit ihren
Speisopfern: drei
Zehntel Semmelmehl, mit
Öl gemengt, zu dem
Farren, zwei Zehntel zu
dem Widder,
Num 29:10 und ein
Zehntel je zu einem Lamm
der sieben Lämmer;
Num 29:11 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem Sündopfer
der Versöhnung und dem
täglichen Brandopfer
mit seinem Speisopfer
und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:12 Der fünfzehnte
Tag des siebenten Monats
soll bei euch heilig heißen,
daß ihr zusammenkommt;
keine Dienstarbeit sollt
ihr an dem tun und sollt
dem HERRN sieben Tage
feiern
Num 29:13 und sollt dem
HERRN Brandopfer tun zum
Opfer des süßen
Geruchs dem HERRN:
dreizehn junge Farren,
zwei Widder; vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:14 samt ihrem
Speisopfer: drei Zehntel
Semmelmehl, mit Öl
gemengt, je zu einem der
dreizehn Farren, zwei
Zehntel je zu einem
Widder,
Num 29:15 und ein
Zehntel je zu einem der
vierzehn Lämmer;
Num 29:16 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,-außer
dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und seinem
Trankopfer.
Num 29:17 Am zweiten
Tage: zwölf junge
Farren, zwei Widder,
vierzehn jährige Lämmer
ohne Fehl;
Num 29:18 mit ihrem
Speisopfer und
Trankopfer zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:19 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:20 Am dritten
Tage: elf Farren, zwei
Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:21 mit ihrem
Speisopfer und
Trankopfer zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:22 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:23 Am vierten
Tage: Zehn Farren, zwei
Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:24 samt ihren
Speisopfern und
Trankopfern zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:25 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:26 Am fünften
Tage: neun Farren, zwei
Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:27 samt ihren
Speisopfern und
Trankopfern zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:28 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:29 Am sechsten
Tage: acht Farren, zwei
Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:30 samt ihren
Speisopfern und
Trankopfern zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:31 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:32 Am siebenten
Tage: sieben Farren,
zwei Widder, vierzehn jährige
Lämmer ohne Fehl;
Num 29:33 samt ihren
Speisopfern und
Trankopfern zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:34 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer,
außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:35 Am achten soll
der Tag der Versammlung
sein; keine Dienstarbeit
sollt ihr da tun
Num 29:36 und sollt
Brandopfer opfern zum
Opfer des süßen
Geruchs dem HERRN: einen
Farren, einen Widder,
sieben jährige Lämmer
ohne Fehl;
Num 29:37 samt ihren
Speisopfern und
Trankopfern zu den
Farren, zu den Widdern
und zu den Lämmern in
ihrer Zahl, wie es recht
ist;
Num 29:38 dazu einen
Bock zum Sündopfer, außer
dem täglichen
Brandopfer mit seinem
Speisopfer und mit ihrem
Trankopfer.
Num 29:39 Solches sollt
ihr dem HERRN tun auf
eure Feste, außerdem,
was ihr gelobt und
freiwillig gebt zu
Brandopfern,
Speisopfern, Trankopfern
und Dankopfern.
Num 29:40 [30:1] Und
Mose sagte den Kindern
Israel alles, was ihm
der HERR geboten hatte. |
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