P
men
|
|





|
Eze
48:1 Dies sind die Namen
der Stämme: von
Mitternacht, an dem Wege
nach Hethlon, gen Hamath
und Hazar-Enon und von
Damaskus gegen Hamath,
das soll Dan für seinen
Teil haben von Morgen
bis gen Abend.
Eze 48:2 Neben Dan soll
Asser seinen Teil haben,
von Morgen bis gen
Abend.
Eze 48:3 Neben Asser
soll Naphthali seinen
Teil haben, von Morgen
bis gen Abend.
Eze 48:4 Neben Naphthali
soll Manasse seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:5 Neben Manasse
soll Ephraim seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:6 Neben Ephraim
soll Ruben seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:7 Neben Ruben
soll Juda seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:8 Neben Juda aber
sollt ihr einen Teil
absondern, von Morgen
bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend
Ruten breit und so lang
sei, wie sonst ein Teil
ist von Morgen bis gen
Abend; darin soll das
Heiligtum stehen.
Eze 48:9 Und davon sollt
ihr dem HERRN einen Teil
absondern, fünfundzwanzigtausend
Ruten lang und
zehntausend Ruten breit.
Eze 48:10 Und dieser
heilige Teil soll den
Priestern gehören, nämlich
fünfundzwanzigtausend
Ruten lang gegen
Mitternacht und gegen
Mittag und zehntausend
breit gegen Morgen und
gegen Abend. Und das
Heiligtum des HERRN soll
mittendarin stehen.
Eze 48:11 Das soll
geheiligt sein den
Priestern, den Kindern
Zadok, welche meine
Sitten gehalten haben
und sind nicht
abgefallen mit den
Kindern Israel, wie die
Leviten abgefallen sind.
Eze 48:12 Und soll also
dieser abgesonderte Teil
des geheiligten Landes
ihr eigen sein als
Hochheiliges neben der
Leviten Grenze.
Eze 48:13 Die Leviten
aber sollen neben der
Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend
Ruten in die Länge und
zehntausend Ruten in die
Breite haben; denn alle
Länge soll fünfunzwanzigtausend
und die Breite
zehntausend Ruten haben.
Eze 48:14 Und sollen
nichts davon verkaufen
noch verändern, damit
des Landes Erstling
nicht wegkomme; denn es
ist dem HERRN geheiligt.
Eze 48:15 Aber die übrigen
fünftausend Ruten in
die Breite gegen fünfunzwanzigtausend
Ruten in die Länge, das
soll gemeines Land sein
zur Stadt, darin zu
wohnen, und zu Vorstädten;
und die Stadt soll
mittendarin stehen.
Eze 48:16 Und das soll
ihr Maß sein:
viertausend und fünfhundert
Ruten gegen Mitternacht
und gegen Mittag,
desgleichen gegen Morgen
und gegen Abend auch
viertausend und fünfhundert.
Eze 48:17 Die Vorstadt
aber soll haben
zweihundertundfünfzig
Ruten gegen Mitternacht
und gegen Mittag,
desgleichen auch gegen
Morgen und gegen Abend
zweihundertundfünfzig
Ruten.
Eze 48:18 Aber das übrige
an der Länge neben dem
Abgesonderten und
Geheiligten, nämlich
zehntausend Ruten gegen
Morgen und zehntausend
Ruten gegen Abend, das
gehört zum Unterhalt
derer, die in der Stadt
arbeiten.
Eze 48:19 Und die
Arbeiter aus allen Stämmen
Israels sollen in der
Stadt arbeiten.
Eze 48:20 Also soll die
ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend
Ruten ins Gevierte sein;
ein Vierteil der
geheiligten Absonderung
sei zu eigen der Stadt.
Eze 48:21 Was aber noch
übrig ist auf beiden
Seiten neben dem
abgesonderten heiligen
Teil und neben der Stadt
Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend
Ruten gegen Morgen und
gegen Abend neben den
Teilen der Stämme, das
soll alles dem Fürsten
gehören. Aber der
abgesonderte Teil und
das Haus des Heiligtums
soll mitteninnen sein.
Eze 48:22 Was aber neben
der Leviten Teil und
neben der Stadt Teil
zwischen der Grenze
Juda's und der Grenze
Benjamins liegt, das
soll dem Fürsten gehören.
Eze 48:23 Darnach sollen
die andern Stämme sein:
Benjamin soll seinen
Teil haben, von Morgen
bis gen Abend.
Eze 48:24 Aber neben der
Grenze Benjamin soll
Simeon seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:25 Neben der
Grenze Simeons soll
Isaschar seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:26 Neben der
Grenze Isaschars soll
Sebulon seinen Teil
haben, von Morgen bis
gen Abend.
Eze 48:27 Neben der
Grenze Sebulons soll Gad
seinen Teil haben, von
Morgen bis gen Abend.
Eze 48:28 Aber neben Gad
ist die Grenze gegen
Mittag von Thamar bis
ans Haderwasser zu Kades
und an den Bach hinab
bis an das große Meer.
Eze 48:29 Das ist das
Land, das ihr austeilen
sollt zum Erbteil unter
die Stämme Israels; und
das sollen ihre Erbteile
sein, spricht der HERR
HERR. |
|
|
|
|
Eze
48:30 Und so weit soll
die Stadt sein:
viertausend und fünfhundert
Ruten gegen Mitternacht.
Eze 48:31 Und die Tore
der Stadt sollen nach
den Namen der Stämme
Israels genannt werden,
drei Toren gegen
Mitternacht: das erste
Tor Ruben, das zweite
Juda, das dritte Levi.
Eze 48:32 Also auch
gegen Morgen viertausend
und fünfhundert Ruten
und auch drei Tore: nämlich
das erste Tor Joseph,
das zweite Benjamin, das
dritte Dan.
Eze 48:33 Gegen Mittag
auch also viertausend
und fünfhundert Ruten
und auch drei Tore: das
erste Tor Simeon, das
zweite Isaschar, das
dritte Sebulon.
Eze 48:34 Also auch
gegen Abend viertausend
und fünfhundert Ruten
und drei Tore: ein Tor
Gad, das zweite Asser,
das dritte Naphthali.
Eze 48:35 Also sollen es
um und um
achtzehntausend Ruten
sein. Und alsdann soll
die Stadt genannt
werden: "Hier ist
der HERR ". |
|
|
|
|
|
|
|
|