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Eze
45:1 Wenn ihr nun das
Land durchs Los
austeilt, so sollt ihr
ein Hebopfer vom Lande
absondern, das dem HERRN
heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend
Ruten lang und
zehntausend breit; der
Platz soll heilig sein,
soweit er reicht.
Eze 45:2 Und von diesem
sollen zum Heiligtum
kommen je fünfhundert
Ruten ins Gevierte und
dazu ein freier Raum
umher fünfzig Ellen.
Eze 45:3 Und auf dem
Platz, der fünfundzwanzigtausend
Ruten lang und
zehntausend breit ist,
soll das Heiligtum
stehen, das
Allerheiligste.
Eze 45:4 Das übrige
aber vom geheiligten
Lande soll den Priestern
gehören, die im
Heiligtum dienen und vor
den HERRN treten, ihm zu
dienen, daß sie Raum zu
Häusern haben, und soll
auch heilig sein.
Eze 45:5 Aber die
Leviten, so vor dem
Hause dienen, sollen
auch fünfundzwanzigtausend
Ruten lang und
zehntausend breit haben
zu ihrem Teil, daß sie
da wohnen.
Eze 45:6 Und der Stadt
sollt ihr auch einen
Platz lassen für das
ganze Haus Israel, fünftausend
Ruten breit und fünfundzwanzigtausend
lang, neben dem
geheiligten Lande.
Eze 45:7 Dem Fürsten
aber sollt ihr auch
einen Platz geben zu
beiden Seiten, neben dem
geheiligten Lande und
neben dem Platz der
Stadt, und soll der
Platz gegen Abend und
gegen Morgen so weit
reichen als die Teile
der Stämme.
Eze 45:8 Das soll sein
eigen Teil sein in
Israel, damit meine Fürsten
nicht mehr meinem Volk
das Ihre nehmen, sondern
sollen das Land dem Haus
Israel lassen für ihre
Stämme.
Eze 45:9 Denn so spricht
der HERR HERR: Ihr
habt's lange genug
gemacht, ihr Fürsten
Israels; lasset ab von
Frevel und Gewalt und
tut, was recht und gut
ist, und tut ab von
meinem Volk euer
Austreiben, spricht der
HERR HERR.
Eze 45:10 Ihr sollt
rechtes Gewicht und
rechte Scheffel und
rechtes Maß haben.
Eze 45:11 Epha und Bath
sollen gleich sein, daß
ein Bath den zehnten
Teil vom Homer habe und
das Epha den zehnten
Teil vom Homer; denn
nach dem Homer soll man
sie beide messen.
Eze 45:12 Aber ein Lot
soll zwanzig Gera haben;
und eine Mina macht
zwanzig Lot, fünfundzwanzig
Lot und fünfzehn Lot.
Eze 45:13 Das soll nun
das Hebopfer sein, das
ihr heben sollt, nämlich
den sechsten Teil eines
Epha von einem Homer
Weizen und den sechsten
Teil eines Epha von
einem Homer Gerste.
Eze 45:14 Und vom Öl
sollt ihr geben je den
zehnten Teil eines Bath
vom Kor, welches zehn
Bath oder ein Homer ist;
denn zehn Bath machen
einen Homer.
Eze 45:15 Und je ein
Lamm von zweihundert
Schafen aus der Herde
auf der Weide Israels
zum Speisopfer und
Brandopfer und
Dankopfer, zur Versöhnung
für sie, spricht der
HERR HERR.
Eze 45:16 Alles Volk im
Lande soll solches
Hebopfer zum Fürsten in
Israel bringen.
Eze 45:17 Und der Fürst
soll die Brandopfer,
Speisopfer und
Trankopfer ausrichten
auf die Feste, Neumonde
und Sabbate, auf alle
Feiertage des Hauses
Israel; er soll die Sündopfer
und Speisopfer,
Brandopfer und Dankopfer
tun zur Versöhnung für
das Haus Israel.
Eze 45:18 So spricht der
HERR HERR: Am ersten
Tage des ersten Monats
sollst du nehmen einen
jungen Farren, der ohne
Fehl sei, und das
Heiligtum entsündigen.
Eze 45:19 Und der
Priester soll von dem
Blut des Sündopfers
nehmen und die Pfosten
am Hause damit
besprengen und die vier
Ecken des Absatzes am
Altar samt den Pfosten
am Tor des Innern
Vorhofs.
Eze 45:20 Also sollst du
auch tun am siebenten
Tage des Monats wegen
derer, die geirrt haben
oder weggeführt worden
sind, daß ihr das Haus
entsündigt.
Eze 45:21 Am vierzehnten
Tage des ersten Monats
sollt ihr das Passah
halten und sieben Tage
feiern und ungesäuertes
Brot essen.
Eze 45:22 Und am selben
Tage soll der Fürst für
sich und für alles Volk
im Lande einen Farren
zum Sündopfer opfern.
Eze 45:23 Aber die
sieben Tage des Festes
soll er dem HERRN täglich
ein Brandopfer tun: je
sieben Farren und sieben
Widder, die ohne Fehl
seien; und je einen
Ziegenbock zum Sündopfer.
Eze 45:24 Zum Speisopfer
aber soll er je ein Epha
zu einem Farren und ein
Epha zu einem Widder
opfern und je ein Hin Öl
zu einem Epha.
Eze 45:25 Am fünfzehnten
Tage des siebenten
Monats soll er sieben
Tage nacheinander
feiern, gleichwie jene
sieben Tage, und es
ebenso halten mit Sündopfer,
Brandopfer, Speisopfer
samt dem Öl. |
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