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Deu
19:1 Wenn der HERR, dein
Gott, die Völker
ausgerottet hat, welcher
Land dir der HERR, dein
Gott, geben wird, daß
du es einnehmest und in
ihren Städten und Häusern
wohnst,
Deu 19:2 sollst du dir
drei Städte aussondern
in dem Lande, das dir
der HERR, dein Gott,
geben wird einzunehmen.
Deu 19:3 Und sollst den
Weg dahin zurichten und
das Gebiet deines
Landes, das dir der
HERR, dein Gott,
austeilen wird, in drei
Kreise scheiden, daß
dahin fliehe, wer einen
Totschlag getan hat.
Deu 19:4 Und also soll's
sein mit der Sache des
Totschlägers, der dahin
flieht, daß er lebendig
bleibe: wenn jemand
seinen Nächsten schlägt,
nicht vorsätzlich, und
hat zuvor keinen Haß
auf ihn gehabt,
Deu 19:5 sondern als
wenn jemand mit seinem Nächsten
in den Wald ginge, Holz
zu hauen, und seine Hand
holte mit der Axt aus,
das Holz abzuhauen, und
das Eisen führe vom
Stiel und träfe seinen
Nächsten, daß er stürbe:
der soll in dieser Städte
eine fliehen, daß er
lebendig bleibe,
Deu 19:6 auf daß nicht
der Bluträcher dem
Totschläger nachjage,
weil sein Herz erhitzt
ist, und ergreife ihn,
weil der Weg so ferne
ist, und schlage ihn
tot, so er doch nicht
des Todes schuldig ist,
weil er keinen Haß
gegen ihn getragen hat.
Deu 19:7 Darum gebiete
ich dir, daß du drei Städte
aussonderst.
Deu 19:8 Und so der
HERR, dein Gott, deine
Grenzen erweitern wird,
wie er deinen Vätern
geschworen hat, und gibt
dir alles Land, das er
geredet hat deinen Vätern
zu geben
Deu 19:9 (so du anders
alle diese Gebote halten
wirst, daß du darnach
tust, die ich dir heute
gebiete, daß du den
HERRN, deinen Gott,
liebst und in seinen
Wegen wandelst dein
Leben lang ), so sollst
du noch drei Städte tun
zu diesen dreien,
Deu 19:10 auf daß nicht
unschuldig Blut in
deinem Land vergossen
werde, das dir der HERR,
dein Gott, zum Erbe
gibt, und Blutschulden
auf dich kommen.
Deu 19:11 Wenn aber
jemand Haß trägt wider
seinen Nächsten und
lauert auf ihn und macht
sich über ihn und schlägt
ihn tot und flieht in
dieser Städte eine,
Deu 19:12 so sollen die
Ältesten in seiner
Stadt hinschicken und
ihn von da holen lassen
und ihn in die Hände
des Bluträchers geben,
daß er sterbe.
Deu 19:13 Deine Augen
sollen ihn nicht
verschonen, und du
sollst das unschuldige
Blut aus Israel tun, daß
dir's wohl gehe.
Deu 19:14 Du sollst
deines Nächsten Grenze
nicht zurücktreiben,
die die Vorfahren
gesetzt haben in deinem
Erbteil, das du erbest
in dem Lande, das dir
der HERR, dein Gott,
gegeben hat einzunehmen.
Deu 19:15 Es soll kein
einzelner Zeuge wider
jemand auftreten über
irgend eine Missetat
oder Sünde, es sei
welcherlei Sünde es
sei, die man tun kann,
sondern in dem Mund
zweier oder dreier
Zeugen soll die Sache
bestehen.
Deu 19:16 Wenn ein
frevler Zeuge wider
jemand auftritt, über
ihn zu bezeugen eine Übertretung,
Deu 19:17 so sollen die
beiden Männer, die eine
Sache miteinander haben,
vor dem HERRN, vor den
Priestern und Richtern
stehen, die zur selben
Zeit sein werden;
Deu 19:18 und die
Richter sollen wohl
forschen. Und wenn der
falsche Zeuge hat ein
falsches Zeugnis wider
seinen Bruder gegeben,
Deu 19:19 so sollt ihr
ihm tun, wie er gedachte
seinem Bruder zu tun, daß
du das Böse von dir
wegtust,
Deu 19:20 auf daß es
die andern hören, sich
fürchten und nicht mehr
solche böse Stücke
vornehmen zu tun unter
dir.
Deu 19:21 Dein Auge soll
sie nicht schonen; Seele
um Seele, Auge um Auge,
Zahn um Zahn, Hand um
Hand, Fuß um Fuß. |
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