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Deu
15:1 Alle sieben Jahre
sollst du ein Erlaßjahr
halten.
Deu 15:2 Also soll's
aber zugehen mit dem
Erlaßjahr: wenn einer
seinem Nächsten etwas
borgte, der soll's ihm
erlassen und soll's
nicht einmahnen von
seinem Nächsten oder
von seinem Bruder; denn
es heißt das Erlaßjahr
des HERRN.
Deu 15:3 Von einem
Fremden magst du es
einmahnen; aber dem, der
dein Bruder ist, sollst
du es erlassen.
Deu 15:4 Es sollte
allerdinge kein Armer
unter euch sein; denn
der HERR wird dich
segnen in dem Lande, das
dir der HERR, dein Gott,
geben wird zum Erbe
einzunehmen,
Deu 15:5 allein, daß du
der Stimme des HERRN,
deines Gottes,
gehorchest und haltest
alle diese Gebote, die
ich dir heute gebiete,
daß du darnach tust.
Deu 15:6 Denn der HERR,
dein Gott, wird dich
segnen, wie er dir
verheißen hat; so wirst
du vielen Völkern
leihen, und du wirst von
niemanden borgen; du
wirst über viele Völker
herrschen, und über
dich wird niemand
herrschen.
Deu 15:7 Wenn deiner Brüder
irgend einer arm ist in
irgend einer Stadt in
deinem Lande, das der
HERR, dein Gott, dir
geben wird, so sollst du
dein Herz nicht verhärten
noch deine Hand zuhalten
gegen deinen armen
Bruder,
Deu 15:8 sondern sollst
sie ihm auftun und ihm
leihen, nach dem er
Mangel hat.
Deu 15:9 Hüte dich, daß
nicht in deinem Herzen
eine böse Tücke sei,
daß du sprichst: Es
naht herzu das siebente
Jahr, das Erlaßjahr,
und siehst einen armen
Bruder unfreundlich an
und gebest ihm nicht; so
wird er über dich zu
dem HERRN rufen, und es
wird dir eine Sünde
sein.
Deu 15:10 Sondern du
sollst ihm geben und
dein Herz nicht verdrießen
lassen, daß du ihm
gibst; denn um solches
willen wird dich der
HERR, dein Gott, segnen
in allen deinen Werken
und in allem, was du
vornimmst.
Deu 15:11 Es werden
allezeit Arme sein im
Lande; darum gebiete ich
dir und sage, daß du
deine Hand auftust
deinem Bruder, der bedrängt
und arm ist in deinem
Lande.
Deu 15:12 Wenn sich dein
Bruder, ein Hebräer
oder eine Hebräerin,
dir verkauft, so soll er
dir sechs Jahre dienen;
im siebenten Jahr sollst
du ihn frei losgeben.
Deu 15:13 Und wenn du
ihn frei losgibst,
sollst du ihn nicht leer
von dir gehen lassen,
Deu 15:14 sondern sollst
ihm auflegen von deinen
Schafen, von deiner
Tenne von deiner Kelter,
daß du gebest von dem,
das dir der HERR, dein
Gott, gesegnet hat.
Deu 15:15 Und gedenke,
daß du auch Knecht
warst in Ägyptenland
und der HERR, dein Gott,
dich erlöst hat; darum
gebiete ich dir solches
heute.
Deu 15:16 Wird er aber
zu dir sprechen: Ich
will nicht ausziehen von
dir; denn ich habe dich
und dein Haus lieb (weil
ihm wohl bei dir ist ),
Deu 15:17 so nimm einen
Pfriemen und bohre ihm
durch sein Ohr an der Tür
und laß ihn ewiglich
dein Knecht sein. Mit
deiner Magd sollst du
auch also tun.
Deu 15:18 Und laß
dich's nicht schwer dünken,
daß du ihn frei
losgibst, denn er hat
dir als zwiefältiger
Tagelöhner sechs Jahre
gedient; so wird der
HERR, dein Gott, dich
segnen in allem, was du
tust.
Deu 15:19 Alle
Erstgeburt, die unter
deinen Rindern und
Schafen geboren wird,
was ein Männlein ist,
sollst du dem HERRN,
deinem Gott, heiligen.
Du sollst nicht ackern
mit dem Erstling deiner
Ochsen und nicht scheren
die Erstlinge deiner
Schafe.
Deu 15:20 Vor dem HERRN,
deinem Gott, sollst du
sie essen jährlich an
der Stätte, die der
HERR erwählt, du und
dein Haus.
Deu 15:21 Wenn's aber
einen Fehl hat, daß es
hinkt oder blind ist,
oder sonst irgend einen
bösen Fehl, so sollst
du es nicht opfern dem
HERRN, deinem Gott;
Deu 15:22 sondern in
deinem Tor sollst du es
essen, du seist unrein
oder rein, wie man Reh
und Hirsch ißt.
Deu 15:23 Allein daß du
sein Blut nicht essest,
sondern auf die Erde gießest
wie Wasser. |
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