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Isa
62:1 Um Zions willen
will ich nicht
schweigen, und um
Jerusalems willen will
ich nicht innehalten,
bis daß ihre
Gerechtigkeit aufgehe
wie ein Glanz und ihr
Heil entbrenne wie eine
Fackel,
Isa 62:2 daß die Heiden
sehen deine
Gerechtigkeit und alle Könige
deine Herrlichkeit; und
du sollst mit einem
neuen Namen genannt
werden, welchen des
HERRN Mund nennen wird.
Isa 62:3 Und du wirst
sein eine schöne Krone
in der Hand des HERRN
und ein königlicher Hut
in der Hand deines
Gottes.
Isa 62:4 Man soll dich
nicht mehr die
Verlassene noch dein
Land eine Verwüstung
heißen; sondern du
sollst "Meine Lust
an ihr" und dein
Land "Liebes Weib
" heißen: denn der
HERR hat Lust an dir und
dein Land hat einen
lieben Mann.
Isa 62:5 Denn wie ein
Mann ein Weib liebhat,
so werden dich deine
Kinder liebhaben; und
wie sich ein Bräutigam
freut über die Braut,
so wird sich dein Gott
über dich freuen.
Isa 62:6 O Jerusalem,
ich will Wächter auf
deine Mauern bestellen,
die den ganzen Tag und
die ganze Nacht nimmer
stillschweigen sollen
und die des HERRN
gedenken sollen, auf daß
bei euch kein Schweigen
sei
Isa 62:7 und ihr von ihm
nicht schweiget, bis daß
Jerusalem zugerichtet
und gesetzt werde zum
Lobe auf Erden.
Isa 62:8 Der HERR hat
geschworen bei seiner
Rechten und bei dem Arm
seiner Macht: Ich will
dein Getreide nicht mehr
deinen Feinden zu essen
geben, noch deinen Most,
daran du gearbeitet
hast, die Fremden
trinken lassen;
Isa 62:9 sondern die, so
es einsammeln, sollen's
auch essen und den HERRN
rühmen, und die ihn
einbringen, sollen ihn
trinken in den Vorhöfen
meines Heiligtums.
Isa 62:10 Gehet hin,
gehet hin durch die
Tore! bereitet dem Volk
den Weg! machet Bahn,
machet Bahn! räumet die
Steine hinweg! werft ein
Panier auf über die Völker!
Isa 62:11 Siehe, der
HERR läßt sich hören
bis an der Welt Ende:
Saget der Tochter Zion:
Siehe, dein Heil kommt!
siehe, sein Lohn ist bei
ihm, und seine
Vergeltung ist vor ihm!
Isa 62:12 Man wird sie
nennen das heilige Volk,
die Erlösten des HERRN,
und dich wird man heißen
die besuchte und
unverlassene Stadt.

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