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Exo
21:1 Dies sind die
Rechte, die du ihnen
sollst vorlegen:
Exo 21:2 So du einen
hebräischen Knecht
kaufst, der soll dir
sechs Jahre dienen; im
siebenten Jahr soll er
frei ausgehen umsonst.
Exo 21:3 Ist er ohne
Weib gekommen, so soll
er auch ohne Weib
ausgehen; ist er aber
mit Weib gekommen, so
soll sein Weib mit ihm
ausgehen.
Exo 21:4 Hat ihm aber
sein Herr ein Weib
gegeben, und er hat Söhne
oder Töchter gezeugt,
so soll das Weib und die
Kinder seines Herrn
sein, er aber soll ohne
Weib ausgehen.
Exo 21:5 Spricht aber
der Knecht: Ich habe
meinen Herren lieb und
mein Weib und Kind, ich
will nicht frei werden,
Exo 21:6 so bringe ihn
sein Herr vor die
"Götter " und
halte ihn an die Tür
oder den Pfosten und
bohre ihm mit einem
Pfriem durch sein Ohr,
und er sei sein Knecht
ewig.
Exo 21:7 Verkauft jemand
sein Tochter zur Magd,
so soll sie nicht
ausgehen wie die
Knechte.
Exo 21:8 Gefällt sie
aber ihrem Herrn nicht
und will er sie nicht
zur Ehe nehmen, so soll
er sie zu lösen geben.
Aber unter ein fremdes
Volk sie zu verkaufen
hat er nicht Macht, weil
er sie verschmäht hat.
Exo 21:9 Vertraut er sie
aber seinem Sohn, so
soll er Tochterrecht an
ihr tun.
Exo 21:10 Gibt er ihm
aber noch eine andere,
so soll er an ihrer
Nahrung, Kleidung und
Eheschuld nichts
abbrechen.
Exo 21:11 Tut er diese
drei nicht, so soll sie
frei ausgehen ohne Lösegeld.
Exo 21:12 Wer einen
Menschen schlägt, daß
er stirbt, der soll des
Todes sterben.
Exo 21:13 Hat er ihm
aber nicht nachgestellt,
sondern Gott hat ihn
lassen ungefähr in
seine Hände fallen, so
will ich dir einen Ort
bestimmen, dahin er
fliehen soll.
Exo 21:14 Wo aber jemand
seinem Nächsten frevelt
und ihn mit List erwürgt,
so sollst du denselben
von meinem Altar nehmen,
daß man ihn töte.
Exo 21:15 Wer Vater und
Mutter schlägt, der
soll des Todes sterben.
Exo 21:16 Wer einen
Menschen stiehlt, es
sei, daß er ihn
verkauft oder daß man
ihn bei ihm findet, der
soll des Todes sterben.
Exo 21:17 Wer Vater und
Mutter flucht, der soll
des Todes sterben.
Exo 21:18 Wenn Männer
mit einander hadern und
einer schlägt den
andern mit einem Stein
oder mit einer Faust, daß
er nicht stirbt, sondern
zu Bette liegt:
Exo 21:19 kommt er auf,
daß er ausgeht an
seinem Stabe, so soll,
der ihn schlug,
unschuldig sein, nur daß
er ihm bezahle, was er
versäumt hat, und das
Arztgeld gebe.
Exo 21:20 Wer seinen
Knecht oder seine Magd
schlägt mit einem
Stabe, daß sie sterben
unter seinen Händen,
der soll darum gestraft
werden.
Exo 21:21 Bleibt er aber
einen oder zwei Tage am
Leben, so soll er darum
nicht gestraft werden;
denn es ist sein Geld.
Exo 21:22 Wenn Männer
hadern und verletzen ein
schwangeres Weib, daß
ihr die Frucht abgeht,
und ihr kein Schade
widerfährt, so soll man
ihn um Geld strafen,
wieviel des Weibes Mann
ihm auflegt, und er
soll's geben nach der
Schiedsrichter Erkennen.
Exo 21:23 Kommt ihr aber
ein Schade daraus, so
soll er lassen Seele um
Seele,
Exo 21:24 Auge um Auge,
Zahn um Zahn, Hand um
Hand, Fuß um Fuß,
Exo 21:25 Brand um
Brand, Wunde um Wunde,
Beule um Beule.
Exo 21:26 Wenn jemand
seinen Knecht oder seine
Magd in ein Auge schlägt
und verderbt es, der
soll sie frei loslassen
um das Auge.
Exo 21:27 Desgleichen,
wenn er seinem Knecht
oder seiner Magd einen
Zahn ausschlägt, soll
er sie frei loslassen um
den Zahn.
Exo 21:28 Wenn ein Ochse
einen Mann oder ein Weib
stößt, daß sie
sterben, so soll man den
Ochsen steinigen und
sein Fleisch nicht
essen; so ist der Herr
des Ochsen unschuldig.
Exo 21:29 Ist aber der
Ochse zuvor stößig
gewesen, und seinem
Herrn ist's angesagt,
und hat ihn nicht
verwahrt, und er tötet
darüber einen Mann oder
ein Weib, so soll man
den Ochsen steinigen,
und sein Herr soll
sterben.
Exo 21:30 Wird man aber
ein Lösegeld auf ihn
legen, so soll er geben,
sein Leben zu lösen,
was man ihm auflegt.
Exo 21:31 Desgleichen
soll man mit ihm
handeln, wenn er Sohn
oder Tochter stößt.
Exo 21:32 Stößt er
aber einen Knecht oder
eine Magd, so soll er
ihrem Herrn dreißig
Silberlinge geben, und
den Ochsen soll man
steinigen.
Exo 21:33 So jemand eine
Grube auftut oder gräbt
eine Grube und deckt sie
nicht zu, und es fällt
ein Ochse oder Esel
hinein,
Exo 21:34 so soll's der
Herr der Grube mit Geld
dem andern
wiederbezahlen; das Aas
aber soll sein sein.
Exo 21:35 Wenn jemandes
Ochse eines andern
Ochsen stößt, daß er
stirbt, so sollen sie
den lebendigen Ochsen
verkaufen und das Geld
teilen und das Aas auch
teilen.
Exo 21:36 Ist's aber
kund gewesen, daß der
Ochse zuvor stößig
war, und sein Herr hat
ihn nicht verwahrt, so
soll er einen Ochsen für
den andern vergelten und
das Aas haben. |
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